Wir verarbeiten täglich personenbezogene Daten. Hierzu gehören unter anderem Kunden-, Mitarbeiter- oder auch Lieferantendaten. Doch welche Rechte haben Betroffene?
Der Gesetzgeber will durch Regelungen zum Datenschutz sicherstellen, dass der Einzelne die Kontrolle über die Verbreitung seiner persönlichen Daten behält. Jeder Bürger soll selbst bestimmen können, wer wann welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet. Aus diesem Grund sind Unternehmen und Organisationen verpflichtet, im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten die Rechte der Betroffenen zu wahren.
Betroffene haben gegen Unternehmen und Organisationen eine Vielzahl von Rechten. Diese Rechte können sie formlos geltend machen. Bei Schwierigkeiten kann die Aufsichtsbehörde helfen. In Mecklenburg Vorpommern ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.
Auskunftsrecht
Auf Anfrage erteilen wir Auskunft darüber,
- welche Daten wir über Betroffene Speichern,
- woher diese Daten stammen,
- zu welchem Zweck sie gespeichert werden,
- an wen sie gegebenenfalls übermittelt wurden.
Im Regelfall antworten wir innerhalb von 14 Tagen.
Einsicht in das Verfahrensverzeichnis
Wir sind verpflichtet, ein Verfahrensverzeichnis zu führen. Ein Teil dieses Verfahrensverzeichnisses ist das "Öffentliche Verfahrensverzeichnis" (sog. "Jedermannsverzeichnis"). Sie erhalten von uns gern eine gedruckte Version bei einem Ihrer nächsten Praxisbesuche.
RECHT AUF Berichtigung, Löschung, Sperrung
Unrichtige Informationen berichtigen wir umgehend, nachdem wir hiervon Kenntnis erlangen. Wir löschen personenbezogene Daten, wenn die Grundlage für die Datenverarbeitung entfällt, oder der Betroffene seine Einwilligung zur Datenverabeitung widerruft. Ist eine Löschung persönlicher Daten nicht möglich, sperren wir diese Daten vor weiterer Nutzung.
WiderspruchSRECHT
Auch wenn unsere Datenverarbeitung rechtlich erlaubt ist, können Betroffene dennoch widersprechen. Der Widerspruch richtet sich gegen die zukünftige Datenverarbeitung. Er ist formfrei. Ein Widerspruchsrecht besteht jedoch nicht, wenn uns eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten verpflichtet.
Einschaltung der Aufsichtsbehörde
Wer vermutet, dass bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Rechte verletzt wurden, kann die zuständige Aufsichtsbehörde um Unterstützung bitten. Die Behörde unternimmt die Untersuchung des Sachverhalts, die Aufklärung des Betroffenen und gegebenenfalls die Durchsetzung seiner Rechte.
Schadensersatz
Betroffenen, die einen Schaden durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erlitten haben, steht ein angemessener Schadensersatz zu.